Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B und B2C
1. a) Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
1. b) Definition von Verbraucher und Unternehmer:
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten. Unternehmer im Sinne diese Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihre gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
2. Lieferpreise, Rechnungsprüfung:
Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste. Alle Preisangaben für Verbraucher inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Unternehmer jeweils zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Der Käufer/Besteller hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnung zu prüfen, Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten werden nicht mehr berücksichtigt.3. Vertragsabschluß:
Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir werden kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots erklären. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware erklärt werden.4. Zahlung:
Der Versand erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Vorkassenüberweisungen müssen auf das Konto von nofossil erfolgen.Bankverbindung: Stadtsparkasse Dortmund
BIC: DORTDE33XXX
BLZ: 44050199
Kontoinhaber: Carsten Dahme
Konto-Nr.: 561011141
BLZ: 44050199
Kontoinhaber: Carsten Dahme
Konto-
IBAN: DE77440501990561011141
oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.
oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung - soweit zurückzuverlangen, als es der Deckung aller Forderungen erforderlich erscheint. Wir sind zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner.
Kaufrecht. Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Unternehmer ist, Dortmund. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.
5. Widerrufsrecht im Fernabsatz:
Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Der Widerruf ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde ist zur Rücksendung per Paket verpflichtet. Bei einem Bestellwert bis 40,00 € Warenwert trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, bei einem Warenwert über 40,00 € tragen wir die Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung hat auf dem jeweils günstigsten Weg zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen! Der Kunde darf die Ware sorgsam und vorsichtig prüfen, ein Wertverlust durch über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung (Beschädigung der Ware oder Originalverpackung) ist vom Kunden zu ersetzen. Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen, die auf ausdrücklichen Wunsch erfolgen, werden nicht zurückgenommen.6. Gefahrenübergang:
Ist der Vertragspartner Unternehmer, so trägt er das Risiko eines zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Übergabe. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.7. Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr für Mängel der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch (etwa unter ungewöhnlich erhöhter Belastung) sind keine Mängel. Die Zusicherung von Eigenschaften oder Übernahmen von Garantien ist für uns nur insoweit verbindlich, wie diese dem Vertragspartner schriftlich bestätigt werden. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so leisten wir für ein Jahr ab Auslieferung Gewähr, bei einem Verbraucher beträgt die Gewähr zwei Jahre. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind. Bei Gebrauchtteilen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Auslieferung. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leisten wir zunächst nach Wahl des Verbrauchers Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn diese für uns mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und die andere Art der Nachbesserung dem Verbraucher zuzumuten ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer, leisten wir nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wählt der Vertragspartner nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Eventuelle Montageanleitungen stellen nur einen Service, nicht jedoch Inhalt des Erfüllungsanspruches dar. Sachkunde im Umgang wird daher vorausgesetzt. Sonderbestellungen oder elektronische Bauteile sind vom Umtausch ausgeschlossen! Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen!8. Anzeige von Mängeln:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt auf äußerliche Beschädigungen, Falschlieferung oder Fehlmengen zu kontrollieren. Diese Mängel müssen schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware an uns mitgeteilt werden.9. Austauschteile:
Bei Austauschteilen handelt es sich um Teile, die im Austausch geliefert werden, das heißt, das defekte Altteil muss zurückgeschickt werden. Bis zur Rücksendung des Altteils wird ein Pfand erhoben. Die Rücksendung von Altteilen muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, die Rücksendung hat frei zu erfolgen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen! Altteile werden nur akzeptiert, wenn sie komplett sind, nicht zerlegt oder teilzerlegt sind, gesäubert und frei von Flüssigkeiten sind, ohne Beschädigung des Originalgehäuses sind, und im gelieferten Originalkarton eintreffen.10. Haftungsbeschränkung:
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach Art des Vertrages typischen vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Ist der Vertragspartner Kaufmann, haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nicht.11. a) Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmer:
Gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, behalten wir an sämtlichen gelieferten Waren bis zur restlosen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware) das Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Unternehmer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befügt. Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen tritt der Unternehmer bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung zu deren Sicherung an uns ab. Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfolgt die Abtretung entsprechend des Rechnungswertes der mitverkauften Vorbehaltsware. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Verfügung über diese Forderung durch den Vertragspartner ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an uns zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen Gesamtforderung. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners auftreten. Bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder Beantragung des Konkurs-11. b) Eigentumsvorbehalt gegenüber Endverbraucher:
Wir behalten gegenüber einem Vertragspartner, der Endverbraucher ist, das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen Begleichung der Rechnung für die jeweilige Warenlieferung (Vorbehaltsware). 11. c) Allgemeine Regelungen für den Eigentumsvorbehalt:
Wir sind bei ernsthaften Zweifeln über die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Beantragung des Konkurs-12. Datenschutz:
Der Vertragspartner wird gemäß §26 BDSG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit uns generierten Daten zum Zwecke der Geschäftsabwicklung gespeichert werden.13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges:
Erfüllungsort ist Dortmund. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich UN-